Heizkosten sparen! |
Rund 90 Prozent des Energieverbrauchs im Haus werden für Heizung und Warmwasser benötigt. Daher belastet ein unnötig hoher Heizenergieverbrauch Geldbeutel und Umwelt! Wir möchten Ihnen zehn Tipps vorstellen, mit denen Sie Energie und damit Geld einsparen können.
Mit einer Energie sparenden Heizungsanlage lassen sich die meisten Kosten einsparen, weshalb Heizkessel mit einem Alter von zehn Jahren und darüber baldmöglichst ausgetauscht werden sollten. Moderne Heizungsanlagen verbrauchen rund 30 bis 40 Prozent weniger Energie als alte Anlagen. Aus diesem Grund amortisieren sich die Anschaffungskosten für ein neues Gerät sehr schnell. Sehr empfehlenswert sind Erdgas-Brennwertgeräte. Sie arbeiten mit höchster Effizienz, da sie auch die Wärme des Abgases nutzen.
Die Raumtemperatur sollte nicht mehr als 20 °C betragen, in der Nacht mindestens fünf Grad weniger. Jedes Grad Temperaturabsenkung spart bis zu sechs Prozent Heizkosten.
Richtiges Lüften: Ein kurzer und kräftiger „Durchzug“ ist besser als Dauerlüften mit einem angekippten Fenster, da beim Dauerlüften Wände und Möbel auskühlen.
Heizung selbst arbeiten lassen: Heutzutage können viele Heizungsanlagen vom Wohnraum aus direkt gesteuert werden, indem über ein Steuermodul die gewünschte Temperatur eingestellt wird. Mittels Temperaturfühler gleicht dann die Steuerung die Raumtemperatur immer der Solltemperatur an. Bei solchen Heizungsanlagen darf man die Heizkörperventile nicht herabregeln, weil dann u. U. nicht mehr genügend Heizwasser in die Heizkörper gelangt. Da die Steuerung aber trotzdem versucht, die Solltemperatur zu erreichen, würde der Brenner ständig laufen – unnötiger Energieverbrauch wäre die Folge.
Heizkörper müssen die Wärme frei an die Raumluft abgeben können, weshalb sie keinesfalls etwa durch Möbel verstellt werden dürfen. Heizkörper in Nischen sollten gegenüber der Wand gedämmt sein, wofür sich als Notlösung zum Beispiel eine Alu-Folie anbietet.
Alle Warmwasserleitungen im Keller sollten isoliert werden, um Wärmeverluste zu vermeiden.
Der Dauerbetrieb elektrischer Heizlüfter ist Energie- und Geldverschwendung.
Die Warmwassertemperatur sollte nicht höher als 60 °C sein.
Rollläden und Vorhänge in der Nacht schließen, damit Wärme nicht über die Fenster verloren geht. Es lohnt sich, auch die Kästen der Rollläden zu isolieren.
Es ist darauf zu achten, dass sich in den Heizkörpern keine Luft ansammelt. Sonst kann das Heizwasser nicht den ganzen Heizkörper füllen, wodurch sich dessen Heizleistung verringert.
Richtig Lüften! |
Einsparung von Heizkosten und Vorbeigung von Schimmelbildung durch optimales Lüften
Eine gute Isolierung gehört heute zum Standard eines modernen Gebäudes. Die Isolierung verhindert, dass kalte Zugluft von außen in das Gebäude dringen kann und hält gleichzeitig die warme Luft im Inneren. Dadurch werden zwar einerseits Heizkosten gespart, andererseits ist häufig eine sehr hohe Luftfeuchtigkeit die Folge. Diese führt nicht selten zu Schimmelbildungen in den Wohnräumen.
Um dies zu verhindern, muss richtig gelüftet werden. Weit verbreitet ist dabei die Annahme, dass es hilfreich ist, das Fenster den ganzen Tag über etwas geöffnet zu lassen. Dass sich dadurch die Feuchtigkeit verflüchtigt, ist allerdings ein Irrglaube. Tatsächlich minimiert sich die Luftfeuchtigkeit durch das kontinuierliche Lüften nur sehr gering. Darüber hinaus steigen die Heizkosten enorm, da die geheizte Luft stetig nach außen dringt. Da diese Annahme jedoch weit verbreitet ist, gehört der Schimmelpilzbefall in Wohnungen zu den häufigsten Ursachen von Bauschäden.
Die einzige Alternative, mit der sowohl Schimmel verhindert als auch Heizkosten gespart werden können, ist das sogenannte Stoßlüften. Dabei werden zwei Fenster bzw. Außentüren mehrmals am Tag komplett geöffnet. Es entsteht ein Luftzug, durch den die verbrauchte Luft aus dem Raum gezogen wird. Das etwa fünf minütige Stoßlüften sollte auch im Winter etwa drei bis vier Mal am Tag vorgenommen werden. Schließlich wird eine angenehme Luftqualität geschaffen und der Schimmelpilzbildung wird vorgebeugt.
Steuern sparen! |
Steuern - Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen
Handwerkerleistungen steuerlich absetzen
NEU: Seit dem 01.01.2009 Verdoppelung der Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen - bis zu 1.200 Euro vom Finanzamt
Seit dem 1. Januar 2009 können Sie sich bis zu 1.200 Euro vom Finanzamt erstatten lassen, wenn Sie Handwerkerrechnungen steuerlich absetzen. Konkret sind die Arbeitskosten absetzbar, also die Dienstleistung des Handwerkers.
Der Dienstleistungsanteil von Handwerksrechnungen ist bis zu einer Höhe von 6.000 Euro steuerlich absetzbar, wovon Ihnen das Finanzamt maximal 20% erstattet, also bis zu 1.200 Euro. Die Beträge wurden damit verdoppelt, denn bereits seit dem 1. Januar 2006 können Handwerkerleistungen von der Steuer abgesetzt werden, allerdings maximal 3.000 Euro jährlich, was bei 20% eine maximale Erstattung von 600 Euro im Jahr bedeutete.
Der Posten Lohnkosten (die Dienstleistung) muss in der Handwerksrechnung extra ausgewiesen werden, damit das Finanzamt die Kosten anerkennt.
Wichtig für Sie zu wissen sind die folgende Dinge:
1. Welche Leistungen sind absetzbar?
Sie erhalten die Steuerermäßigung für die Dienstleistungskosten folgender Leistungen:
Modernisierungsmaßnahmen
Erhaltungsmaßnahmen
Renovierungsmaßnahmen
2. Wer ist berechtigt?
Eigentümer und Mieter können Kosten für Handwerkerleistungen absetzen, wenn sie in ihrem Privathaushalt durchgeführt wurden und folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Vorlage einer Handwerkerrechnung inklusive Mehrwertsteuer und gesondert aufgeführten Arbeitskosten
Auf der Rechnung sollten Arbeits- und sonstige Kosten getrennt aufgeführt werden, weil auch die anteilige Mehrwertsteuer begünstigt ist
Überweisung des Rechnungsbetrages auf ein Konto des Handwerksbetriebes
Einreichung der "Quittung" in Form des Zahlungsbelegs, der gestempelten Überweisungsdurchschrift oder des Kontoauszuges im Rahmen der Einkommenssteuererklärung beim zuständigen Finanzamt
3. Wann ist der steuerliche Abzug nicht möglich?
Dies ist dann der Fall, wenn die Handwerkerkosten bereits als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht wurden.
Die maximale Förderung kann pro Haushalt einmal im Jahr geltend gemacht werden Seit dem 1. Januar 2009 erstattet das Finanzamt im Jahr jeweils bis zu 20 % von maximal 6.000 Euro, also bis zu 1.200 Euro, wenn haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerker in Anspruch genommen werden.
Richtlinien zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt! |
Erneuerbare Energien
Hinweis
Bonusförderung Kesseltausch:
Zurzeit kann der Kesseltausch nicht gefördert werden. Eventuelle Änderungen hierzu werden an dieser Stelle bekannt gegeben. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Allgemeine Informationen
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Rahmen des Marktanreizprogramms des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.
Im Interesse einer zukunftsfähigen, nachhaltigen Energieversorgung, angesichts der nur begrenzten Verfügbarkeit fossiler Energieressourcen sowie aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes fördert die Bundesregierung den Ausbau erneuerbarer Energien im Energiemarkt. Das Ziel der Förderung ist, den Absatz von Technologien der erneuerbaren Energien im Markt durch Investitionsanreize zu stärken und deren Wirtschaftlichkeit zu verbessern.
Über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sind förderfähig:
Die Errichtung und Erweiterung von
•Solarkollektoranlagen bis 40 m² Bruttokollektorfläche,
•Solarkollektoranlagen mit mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche auf Ein- und Zweifamilienhäusern mit hohen Pufferspeichervolumina,
•automatisch beschickten Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse für die thermische Nutzung bis einschließlich 100 kW Nennwärmeleistung,
•handbeschickten Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse für die thermische Nutzung von 15 bis 50 kW Nennwärmeleistung (Scheitholzvergaserkessel),
•effizienten Wärmepumpen,
•besonders innovativen Technologien zur Wärme- und Kälteerzeugung aus erneuerbaren Energien nach Maßgabe dieser Richtlinien:
?Große Solarkollektoranlagen von 20 bis 40 m² Bruttokollektorfläche,
?Sekundärmaßnahmen zur Emissionsminderung und Effizienzsteigerung bei Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse bis einschließlich 100 kW Nennwärmeleistung
?besonders effiziente Wärmepumpen.
Neben den eben beschriebenen Fördertatbeständen gibt es ein Bonussystem, das für deutlich höhere Förderbeträge sorgen kann. Wer z. B. Solarkollektoren und Biomassekessel besonders energieeffizient einsetzt oder erneuerbare Energien miteinander kombiniert, wird zusätzlich mit einem Bonus belohnt. Eine Übersicht über die verschiedenen Fördermöglichkeiten kann zusammen mit den Antragsformularen heruntergeladen werden.
Für nähere Informationen zu den einzelnen Fördersegmenten klicken Sie bitte auf die entsprechenden Punkte in der Übersicht auf der linken Seite.
Eine Datenbank zu Gebäuden, die besonders energieeffizient saniert oder gebaut wurden oder die erneuerbare Energien beispielhaft eingesetzt haben, finden Sie ebenso auf der linken Seite unter der Rubrik „Links“.
Verfügbare Haushaltsmittel
Über die Verfügbarkeit der Haushaltsmittel wird mit Hilfe der sogenannten „Förderampel“ Auskunft gegeben.
Ansprechpartner
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referate 433-437
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: +49 6196 908-625